Das Angeln oder Sportfischen ist die Ausübung der Fischerei mit einer oder mehreren Handangeln. Die Angel besteht im einfachsten Fall nur aus Angelschnur und Angelhaken, im Allgemeinen jedoch noch aus der Angelrute, der Angelrolle zum Aufrollen der Schnur und dem sogenannten Vorfach, einer Schnur zwischen Hauptschnur und Haken, die in der Regel dünner ist als die Hauptschnur. Als Bindeglied zwischen Hauptschnur und Vorfach werden bei den meisten Angelmethoden Wirbel eingesetzt.(Quelle: Wikipedia)
Angeln in Sachsen
Fischereischein
Personen mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen bedürfen eines Fischereischeines der Sächsischen Fischereibehörde. Wird der Hauptwohnsitz in den Freistaat Sachsen verlegt, bleiben die in anderen Bundesländern ausgestellten Fischereischeine im bisherigen Umfang gültig (§20 SächsFischG).
Von anderen Bundesländern für sächsische Bürger ausgestellte Fischereischeine (z. B. Fischereischein Sachsen-Anhalt mit sächsischer Adresse) sind in Sachsen nicht gültig! Ohne Prüfung ausgegebene Fischereischeine, wie bspw. der Friedfischfischereischein aus Brandenburg oder der Touristenfischereischein aus Mecklenburg-Vorpommern werden nicht anerkannt!
Abgelaufene Fischereischeine werden nur von der Fischereibehörde verlängert! Das Antragsformular zur Verlängerung oder Änderung des Fischereischeines kann hier heruntergeladen werden.
Infos
Fischereischein
ist die öffentlich-rechtliche Genehmigung zur Fischereiausübung
personengebunden und auf Lebenszeit gültig
bestätigt dem Inhaber Kenntnisse über den Umgang mit dem gefangenen Fisch und dem ordnungsgemäßen Verhalten am Gewässer
Personen mit Hauptwohnsitz in Sachsen benötigen einen gültigen Fischereischein (ist während des Angelns stets mitzuführen)
Vorbereitungslehrgang zur Fischereischeinprüfung
dauert 30 Unterrichtsstunden
theoretischer Teil: allgemeine und spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde, Gesetzeskunde
praktischer Teil: Gebrauch der Fanggeräte, Behandlung gefangener Fische
Abschluss: Prüfung
Informationen zu den Lehrgängen sind über die Regionalverbände AVE, AVS und AVL erhältlich oder im Internet einsehbar
Gültiger Erlaubnisschein
Wer nicht selbst Inhaber oder Pächter eines Fischereirechtes ist, bedarf darüber hinaus immer auch einer privatrechtlichen Erlaubnis - dem Erlaubnisschein (Angelberechtigung) - um in einem fremden Gewässer angeln und Fische oder Fischnährtiere entnehmen zu dürfen. Der Fischausübungsberechtigte (bspw. die Regionalverbände bzw. dessen Vertreter) stellt dem Erlaubnisberechtigten einen Erlaubnisschein aus. Dieser hat den Erlaubnisschein bei der Ausübung der Fischerei bei sich zu führen und auf Verlangen der Fischereiaufsicht zur Einsichtnahme vorzuzeigen.
Infos
Erlaubnisschein
ist die Berechtigung, um in einem Gewässer angeln und Fische/Fischnährtiere entnehmen zu dürfen
wird vom Fischereiausübungsberechtigten (z. B. den Regionalverbänden) ausgestellt
Mitnahmepflicht bei Ausübung der Fischerei
Tages- oder Wochenkarten für Nichtmitglieder
Kostenrahmen einer Vereinsmitgliedschaft
jährlicher Mitgliedsbeitrag in einem sächsischen Angelverein: ca. 100 €
Gewässerfonds-Jahresangelberechtigungen der anderen Landesanglerverbände erhalten sächsische Mitglieder bei ihrem Regionalverband für 10 €
Angeln für Kinder und Jugendliche
Kinder unter 9 Jahren
erhalten weder Fischerei- noch Erlaubnisschein
dürfen bei volljährigen Fischereischein- und Erlaubnisscheininhabern mitangeln
Bedingung: keine eigene Angel, dürfen aber die Angel des erwachsenen Anglers auswerfen und unter Aufsicht den Drill durchführen
dürfen lebenden Fisch nicht abködern, betäuben oder töten
Kinder zwischen 9 und 16 Jahren
Erlaubnisscheinpflicht
erhalten Jugendfischereischein ohne Fischereiprüfung
dürfen nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln, es sei denn, der Jugendliche ist seit mindestens 1 Jahr Mitglied in einem Angelverein
ab 14 Jahren
staatliche Fischereiprüfung möglich, um Fischereischein zu erhalten; Vorbereitungslehrgang kann entfallen, wenn Jugendlicher seit 2 Jahren im Angelverein organisiert ist