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Sportart

Sportartinformationen Angeln

Das Angeln oder Sportfischen ist die Ausübung der Fischerei mit einer oder mehreren Handangeln. Die Angel besteht im einfachsten Fall nur aus Angelschnur und Angelhaken, im Allgemeinen jedoch noch aus der Angelrute, der Angelrolle zum Aufrollen der Schnur und dem sogenannten Vorfach, einer Schnur zwischen Hauptschnur und Haken, die in der Regel dünner ist als die Hauptschnur. Als Bindeglied zwischen Hauptschnur und Vorfach werden bei den meisten Angelmethoden Wirbel eingesetzt.(Quelle: Wikipedia)

Angeln in Sachsen

Fischereischein

Personen mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen bedürfen eines Fischereischeines der Sächsischen Fischereibehörde. Wird der Hauptwohnsitz in den Freistaat Sachsen verlegt, bleiben die in anderen Bundesländern ausgestellten Fischereischeine im bisherigen Umfang gültig (§20 SächsFischG).

Von anderen Bundesländern für sächsische Bürger ausgestellte Fischereischeine (z. B. Fischereischein Sachsen-Anhalt mit sächsischer Adresse) sind in Sachsen nicht gültig! Ohne Prüfung ausgegebene Fischereischeine, wie bspw. der Friedfischfischereischein aus Brandenburg oder der Touristenfischereischein aus Mecklenburg-Vorpommern werden nicht anerkannt!

Abgelaufene Fischereischeine werden nur von der Fischereibehörde verlängert! Das Antragsformular zur Verlängerung oder Änderung des Fischereischeines kann hier heruntergeladen werden.

Infos

Fischereischein

  • ist die öffentlich-rechtliche Genehmigung zur Fischereiausübung
  • personengebunden und auf Lebenszeit gültig
  • bestätigt dem Inhaber Kenntnisse über den Umgang mit dem gefangenen Fisch und dem ordnungsgemäßen Verhalten am Gewässer
  • Personen mit Hauptwohnsitz in Sachsen benötigen einen gültigen Fischereischein (ist während des Angelns stets mitzuführen)


Vorbereitungslehrgang zur Fischereischeinprüfung

  • dauert 30 Unterrichtsstunden
  • theoretischer Teil: allgemeine und spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde, Gesetzeskunde
  • praktischer Teil: Gebrauch der Fanggeräte, Behandlung gefangener Fische
  • Abschluss: Prüfung
  • Informationen zu den Lehrgängen sind über die Regionalverbände AVE, AVS und AVL erhältlich oder im Internet einsehbar
Gültiger Erlaubnisschein

Wer nicht selbst Inhaber oder Pächter eines Fischereirechtes ist, bedarf darüber hinaus immer auch einer privatrechtlichen Erlaubnis - dem Erlaubnisschein (Angelberechtigung) - um in einem fremden Gewässer angeln und Fische oder Fischnährtiere entnehmen zu dürfen.
Der Fischausübungsberechtigte (bspw. die Regionalverbände bzw. dessen Vertreter) stellt dem Erlaubnisberechtigten einen Erlaubnisschein aus. Dieser hat den Erlaubnisschein bei der Ausübung der Fischerei bei sich zu führen und auf Verlangen der Fischereiaufsicht zur Einsichtnahme vorzuzeigen.

Infos

Erlaubnisschein

  • ist die Berechtigung, um in einem Gewässer angeln und Fische/Fischnährtiere entnehmen zu dürfen
  • wird vom Fischereiausübungsberechtigten (z. B. den Regionalverbänden) ausgestellt
  • Mitnahmepflicht bei Ausübung der Fischerei
  • Tages- oder Wochenkarten für Nichtmitglieder

Kostenrahmen einer Vereinsmitgliedschaft

  • jährlicher Mitgliedsbeitrag in einem sächsischen Angelverein: ca. 100 €
  • Gewässerfonds-Jahresangelberechtigungen der anderen Landesanglerverbände erhalten sächsische Mitglieder bei ihrem Regionalverband für 10 €
Angeln für Kinder und Jugendliche

Kinder unter 9 Jahren

  • erhalten weder Fischerei- noch Erlaubnisschein
  • dürfen bei volljährigen Fischereischein- und Erlaubnisscheininhabern mitangeln
  • Bedingung: keine eigene Angel, dürfen aber die Angel des erwachsenen Anglers auswerfen und unter Aufsicht den Drill durchführen
  • dürfen lebenden Fisch nicht abködern, betäuben oder töten

Kinder zwischen 9 und 16 Jahren

  • Erlaubnisscheinpflicht
  • erhalten Jugendfischereischein ohne Fischereiprüfung
  • dürfen nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln, es sei denn, der Jugendliche ist seit mindestens 1 Jahr Mitglied in einem Angelverein

ab 14 Jahren

  • staatliche Fischereiprüfung möglich, um Fischereischein zu erhalten;
    Vorbereitungslehrgang kann entfallen, wenn Jugendlicher seit 2 Jahren im Angelverein organisiert ist

Jugendliche ab 16 Jahren

  • Erlaubnisscheinpflicht
  • Fischereischeinpflicht

Kosten

MITGLIEDSCHAFT USG e.V.        
A. Aufnahmegebühr (Gilt für Neu /Wiederaufnahme nach Unterbrechung von über 2 Jahren)        
Kinder und Jugendliche sowie Studenten bis 27 Jahre     6,00 Euro
Erwachsene     12,00 Euro
         
B. Vereinsgrundbeitrag inkl. Sportpass        
Erwachsene   MB 48,00 Euro
Kinder und Jugendliche sowie Studenten bis 27 Jahre   JMB 36,00 Euro
         
Kosten Angelberechtigung        
Allgemeine Angelberechtigung Vollzahler AABV 110,00 Euro
Allgemeine Jugendangelberechtigung*   JUAB 45,00 Euro
Allgemeine u. zusätzliche Salmonidenberechtigung Vollzahler ZSAV 190,00 Euro
Beitrag Jugend Allgemeine und Salmoniden-Angelberechtigung * (Kombi)   JASAV 105,00 Euro
Ausschließliche Salmonidenberechtigung Vollzahler ASAV 150,00 Euro
Jugend Salmoniden-Angelberechtigung   JSAB 85,00 Euro
         
Brandenburg Jahreserlaubnis   BM 10,00 Euro
Sachsen-Anhalt Jahreserlaubnis   SAM 10,00 Euro
Thüringen Jahreserlaubnis   THM 10,00 Euro